top of page
ffv_de_Anleitung_edited.jpg

Anleitung zur FfV-Zertifizierung

A. Ernte – Erntezertifikat

Vorbereitung:

Bitte informieren Sie frühzeitig die zuständige Forstbehörde (den Revierleiter) über Ihre Absicht, einen Bestand zu beernten und das Saatgut zertifizieren zu lassen! Für die Erteilung eines Zertifikates benötigen wir auch eine Kopie des Stammzertifikats, bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ausstellung.

Ablauf der Probennahme:

1. Den Aufnahmebogen unter Zuhilfenahme der Daten des Stammzertifikats vollständig ausfüllen und unterschreiben.

2a. Netzernten – Sammlungen

Probenahme: Für jede Saatgutcharge wird eine Mischprobe von mindestens 400 vollen, keimfähigen Samen benötigt. Entnehmen Sie daher aus jedem Sack eine Probe! Beispiel: Probenmenge bei einem Sack: mindestens 400 Samen, bei zwei Säcken mindestens 200 Samen pro Sack etc. Um die Probe zu ziehen, greifen Sie mit der Hand so tief wie möglich in den Erntesack und formen die Hand wie einen Löffel, die Sie dann mit leicht geöffneten Fingen senkrecht von unten nach oben ziehen. Verpacken Sie die Probe zusammen mit dem Aufnahmebogen und der Kopie des Stammzertifikates. Bei weniger gutem Material oder starken Verunreinigungen nehmen Sie bitte mehr als 400 Samen.

2b. Einzelbaumernten

Markieren Sie alle beernteten Bäume im Bestand durch einen Punkt mit Forstspray am Stammfuß.

Notieren Sie die Anzahl der Erntebäume auf dem Aufnahmebogen. Schneiden Sie von jedem Erntebaum einen Zweig von ca. 10 cm Länge mit mindestens 5 gut entwickelten Knospen ab. Packen Sie die Zweige aller Erntebäume in einen geeigneten Plastikbeutel ein und legen Sie den Aufnahmebogen und die Kopie des Stammzertifikates dazu. Bitte senden Sie uns KEINE Zapfen mehr zu, um den Arbeitsaufwand im Labor zu reduzieren.

Bei Laubbaumarten können Sie auch weiterhin Samen verwenden: Nehmen Sie dazu bitte je Baum eine Probe von gleich vielen Samen, so dass insgesamt ca. 400 Samen / Partie vorliegen. Verpacken Sie die Samen einzelbaumweise in Papierbeutel.

 

2c. Samenplantagen

Für Ernten in Samenplantagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist bei Aufbereitung des Saatgutes lediglich die R2 einzusenden.

3. Bitte verpacken Sie die Proben so, dass sie nicht austrocknen (Zweige) oder schimmeln (Zapfen, Eicheln etc.) können. Verwenden Sie PE Beutel oder Papierbeutel, welche Sie in einem normalen Postpaket versenden. Die Probe bitte umgehend absenden, um die Frische des Materials zu bewahren. Bitte senden Sie die Probe so, dass sie nicht am Wochenende bei uns eintrifft. Gegebenenfalls lagern Sie die Probe in einem normalen Kühlschrank. Bei Versand aus dem Ausland beachten Sie bitte die gegebenenfalls längeren Lieferwege. Verwenden Sie Express-Lieferungen und versenden Sie kein übermäßig feuchtes Material in PE-Beuteln.

4. Der zuständige Revierleiter oder Vertreter des Waldbesitzers (i.d.R. die Person, welche das Stammzertifikat aushändigt) soll bei der Probennahme mit dabei sein und eine ordnungsgemäße Probenziehung dadurch dokumentieren, dass er auf dem Aufnahmebogen und wenn möglich auf dem versandfertigen Paket unterschreibt. Da der Revierleiter oder Vertreter des Waldbesitzers nicht dazu verpflichtet ist, können Sie die Probe notfalls auch ohne die Unterschrift absenden: Sie sind der Eigentümer der Ware und der Probe und tragen daher ohnehin die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf.

Weiterer Ablauf des Verfahrens

Keine Aufbereitung des Saatgutes:

Dies bitte im Aufnahmebogen ankreuzen. Beauftragen Sie wie gewohnt ein zugelassenes Labor mit der Keimuntersuchung. Nach Erhalt der Keimergebnisse senden Sie diese in Kopie an den Dienstleister des FfV e.V. (ISOGEN GmbH & Co. KG). Sie können selbstverständlich die Keimuntersuchung auch bei ISOGEN beauftragen.

Aufbereitung des Saatgutes:

Reinigen und bearbeiten Sie das Saatgut wie gewohnt oder beauftragen Sie eine Klenganstalt. Nach der Aufarbeitung füllen Sie bitte die „Mitteilung über Gewicht nach Aufarbeitung“ aus und senden Sie uns diese zusammen mit einer Probe von mindestens vollen 400 Samen des aufgearbeiteten Saatgutes (R2 Probe) zu (Probennahme analog zu 2a). Hierzu finden Sie auf der Internetseite: https://ffv-zertifikat.com/downloads/ eine Liste mit Gewichtsangaben für die Baumarten. Senden Sie eine weitere Probe des aufgearbeiteten Saatgutes wie gewohnt zu einem zugelassenen Keimprüfungslabor. Nach Erhalt der Keimergebnisse senden Sie diese in Kopie an den Dienstleister des FfV e.V. (ISOGEN GmbH & Co. KG). Das Protokoll der Keimuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation.

Bei einem Verkauf des Saatgutes können Sie nunmehr dokumentieren, dass Sie PEFC/FSC konform geerntet haben, indem Sie dem Käufer eine Kopie des Zertifikates übergeben. Damit kann der Käufer wiederum am Zertifizierungsverfahren teilnehmen.

 

B. Eingekauftes Saatgut – Saatgutzertifikat:

Wenn Sie als Baumschuler Saatgut aus einer zertifizierten Partie eingekauft haben und zertifizierte Pflanzen erzeugen wollen, so können Sie dies mit sehr geringem Aufwand tun:

  1. Ziehen Sie eine Rückstellprobe von ca. 400 Samen aus der Saatgutlieferung (Probennahme analog zu 2a).

  2. Kopieren Sie den Lieferschein und vermerken Sie die Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates darauf.

  3. Unterschreiben Sie den Lieferschein.

  4. Weiter benötigen wir nur noch die genaue Firmenanschrift und folgenden formlosen Antrag: „Wir bitten um Zertifizierung einer Partie Saatgut für beiliegenden Lieferschein Nr. xy.“

 

C. Zugekaufte Forstpflanzen – Pflanzenzertifikat

Wenn Sie als Baumschuler Forstpflanzen aus einer zertifizierten Partie eingekauft haben, um diese weiter als zertifiziert zu verkaufen, so können Sie dies mit sehr geringem Aufwand tun:

Hier werden 2 Fälle unterschieden:

Pflanzenzertifikate für Mindermengen bis 100.000 Stück, KEINE verpflichtende R-Probe:

  • Wir benötigen lediglich den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates sowie Datum und vollständiger Adresse des Empfängers. Auf Wunsch kann eine R-Probe freiwillig eingesendet werden.

  • Wird mehrfach dieselbe Partie zwischen denselben Firmen gehandelt, addieren sich die Stückzahlen. Ab der Lieferung, die in Summe 100.000 Stück überschreitet, benötigen wir eine R-Probe. Wir benötigen für jede Lieferung eine Kopie des Lieferscheins.

 

Pflanzenzertifikate für den Handel, Mengen ab 100.000 Stück, R-Probe:

  • Wir benötigen den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates sowie eine Rückstellprobe von 100 Pflanzen aus der Partie. Schneiden Sie dazu bitte ca. 10 cm lange Zweigspitzen oder Seitentriebe von 100 verschiedenen Pflanzen aus unterschiedlichen Bündeln der Lieferung um eine repräsentative Stichprobe zu erzeugen. Da eine Rückstellprobe vorliegt, kann ein weiterer Handelsschritt zwischen Baumschulen erfolgen.

 

Pflanzenzertifikate für Dienstleister, KEINE verpflichtende R-Probe:

  • Wir benötigen lediglich den Lieferschein als unterschriebene Kopie mit Mengenangabe und der Nummer des zugrundeliegenden Erntezertifikates bzw. Saatgutzertifikates. Die Pflanzen dienen der direkten Pflanzung durch Forstdienstleister. Es ist kein weiterer Handel möglich.

 

Stichproben bei der Lieferung im Forstbetrieb

Wenn gewünscht, können Stichproben bei der Lieferung geworben werden. Hier gilt das „Vier-Augen-Prinzip“, d.h. die Probenziehung erfolgt durch einen Mitarbeiter der liefernden Baumschule und einen Mitarbeiter des Forstbetriebes. Bitte verwenden Sie dazu das Protokoll und beachten Sie die „Anleitung zur Probenahme an Forstpflanzen“ unter „Downloads“.

D. Übersicht

Erforderliche Dokumente

Ernte

  • Aufnahmebogen

  • Kopie Stammzertifikat

  • Mitteilung über Gewicht nach Aufarbeitung

  • Protokoll der Keimuntersuchung

Saatgutkauf

  • Kopie Lieferschein

  • Formloser Antrag mit Firmenanschrift

  • Nummer des zugrundeliegenden Zertifikates

Pflanzenkauf

  • Kopie Lieferschein 

  • Formloser Antrag mit Firmenanschrift 

  • Nummer des zugrundeliegenden Zertifikates

Rückstellproben

  • Probe der Ernte
    (Zweig/Zapfen/Samenmischprobe)

  • Probe des aufgearbeiteten Materials
    (Gewicht und Probe nur wenn aufgearbeitet wird)

  • Probe aus der Saatgutlieferung (Samen)

​​

  • Probe aus der Pflanzenlieferung (Zweigspitzen)
    bei Mengen > 100.000 Stück

 

Abweichungen für Ernten und Handel im (EU-) Ausland:

Der Antragsteller (Ernteunternehmen oder erster Empfänger) muss einen eingetragenen Betrieb innerhalb der EU besitzen.

Da im Ausland die Erntebestände oftmals nicht mit den in Deutschland üblichen Bezeichnungen (Forstamt, Revier, Abteilung) bestimmt sind, benötigen wir geographische Koordinaten. Idealerweise die Positionen der Erntebäume oder zumindest den Umfang um den beernteten Teil des Bestandes in einer Karte eingetragen. Diese Informationen dienen der guten Dokumentation für den FfV und werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Wir benötigen, wenn möglich, für eine einwandfreie Dokumentation das Äquivalent zu unserem Stammzertifikat (im EU-Raum „master certificate“).

Bei Ernten in Samenplantagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Rückstellprobe 1 auch einzusenden. Die Pflicht zur Einsendung einer Rückstellprobe R2 aus dem aufbereiteten Saatgut (siehe oben) bleibt bestehen.

In Abweichung zu den Regeln in Deutschland benötigen wir bei Pflanzenzertifikaten ab einer Menge von 10.000 Stück eine verpflichtende Rückstellprobe.

Aufgrund des längeren Postweges sollen die Proben per Express (Absendung montags) zugeschickt werden.

Da die Kontrolle, zum Beispiel die Beprobung eines Erntebestandes außerhalb Deutschlands deutlich aufwändiger ist, trägt der Ernte- oder Baumschulbetrieb die Kosten für weitere von ihm beauftragte Untersuchungen. Während innerhalb Deutschlands bei Bedarf anlassbezogen auch der angegebene Erntebestand aus dem Budget des FfV-Verfahrens untersucht wird, kann dies bei Auslandsernten nicht erfolgen und muss daher gesondert berechnet werden.

⚠️  Bitte versenden Sie Ihre Pakete ausschließlich mit der deutschen Post (DHL). Wir bitten um vollständige Lieferungen.

Kontaktieren Sie uns

ISOGEN GmbH & Co. KG

an der Abteilung für Forstgenetik
Büsgenweg 2
D 37077 Göttingen

Dr. B. Hosius (Außenarbeiten / Geschäftsführung)

+49 172 83 67 161
bernhard.hosius@isogen.de

PD. Dr. L. Leinemann (Labore / Geschäftsführung)

+49 173 39 24 613
ludger.leinemann@isogen.de

Dr. O. Caré  &  Dr. J. Götz  (Genetik-Labor)

+49 173 231 3462     oliver.care@isogen.de

+49 157 7545 8223  jeremias.goetz@isogen.de

E. Hosius & L. Gause (Keimlabor / Fragen zur Zertifizierung)

+49 551 39 37100 und +49 172 860 5749

📞  +49 172 214 7195

​📠  +49 551 39 37101

✉️  labor@isogen.de

bottom of page