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Kurzinformation Zertifizierung Saatgut- und Pflanzenhandel

Ernte von Saatgut – Erntezertifikate, wir benötigen:

1. Den sorgfältig ausgefüllten Aufnahmebogen zu einer zertifizierten Ernte.

2. Die Kopie des Stammzertifikats für alle dem FoVG unterliegenden Baumarten.

3. Die Rückstellprobe 1 aus der Ernte.Die Einsendemengen entnehmen Sie bitte der Liste. Bei den Koniferen wird vorzugsweise ein Zweig mit gut entwickelten Knospen pro beernteten Baum benötigt oder notfalls ein bis zwei Zapfen, einzeln verpackt und mit der Baumnummer beschriftet. Auf die Rückstellprobe 1 bei Koniferen und Kirsche kann ausschließlich im Fall einer Samenplantage verzichtet werden.

4. Die Mitteilung über das Gewicht einer zertifizierten Ernte nach der Aufbereitung.Wurde das Gewicht des aufbereiteten Saatgutes im Aufnahmebogen zu einer zertifizierten Ernte bereits mitgeteilt (s. Punkt 1), entfällt die Mitteilung.

5. Die Rückstellprobe 2, nach der Aufbereitung des Saatgutes entnommen.Wird die Keimuntersuchung bei ISOGEN beantragt, muss die Menge des Saatgutes ausreichend sein (Menge für die Rückstellprobe + Keimprüfung).

6. Für alle nicht dem FoVG unterliegenden Baum- und Straucharten wird ein Herkunftsnachweis in Form einer Karte mit markiertem Ernteort oder der GPS-Koordinaten des Ernteorts, eingetragen in den Aufnahmebogen zu einer zertifizierten Ernte für Nebenbaumarten, benötigt.

7. Die Kopie der Ergebnisse der Keimuntersuchung. Wird die Keimuntersuchung bei ISOGEN gemacht, entfällt die Kopie.

Kauf (und Verkauf) von Saatgut – Saatgutzertifikate, wir benötigen:

1. Den Lieferschein vom Inhaber des Erntezertifikates oder eines anderen Saatgutzertifikates (Verkäufer des Saatgutes) an den Antragsteller (Käufer des Saatgutes) mit Angaben der beiden Handelspartner, der Menge des eingekauften Saatgutes in KG, der Forstdaten und des Lieferdatums.

2. Die Rückstellprobe Samen – Menge laut Tabelle. Falls als Rückstellprobe Pflanzen geliefert werden – Seitentriebe von 100 verschiedenen Pflanzen.

Kauf (und Verkauf) von Pflanzen – Pflanzenzertifikate, wir benötigen:

1. Den Lieferschein vom Inhaber des Erntezertifikates, eines Saatgutzertifikates oder eines anderen Pflanzenzertifikates (Verkäufer der Pflanzen) an den Antragsteller (Käufer der Pflanzen) mit Angaben der beiden Handelspartner, der Menge der eingekauften Pflanzen in Stück, der Forstdaten und des Lieferdatums.

2. Die gelieferte Pflanzenmenge liegt unter 100 000 Stück: Die Rückstellprobe ist nicht notwendig.

3. Die gelieferte Pflanzenmenge beträgt 100 000 Stück und mehr: Die Rückstellprobe - Seitentriebe von 100 verschiedenen Pflanzen.

4. Werden die Pflanzen an eine weitere Baumschule verkauft, benötigen wir eine Rückstellprobe.

5. Pflanzenzertifikate für Dienstleister: Die Rückstellprobe ist nicht notwendig.

Aufstockung von Mengen bei Saatgut und Pflanzenzertifikaten – wiederholte Lieferungen

Saatgutzertifikate

Bei wiederholten Einkäufen aus einer Saatgutpartie von demselben Lieferanten wird für den Antragsteller ein einziges Saatgutzertifikat ausgestellt. Bei jeder weiteren Lieferung wird die zertifizierte Saatgutmenge entsprechend dem Lieferschein erhöht.

Weiterhin benötigen wir für jeden neuen Antrag (= Saatgutkauf) eine Kopie des Lieferscheins und eine Rückstellprobe (Menge in der Tabelle).

Der Antragsteller erhält jedes Mal ein neu ausgestelltes Saatgutzertifikat mit Auflistung der Lieferscheinnummern und die Rechnung für die eingekaufte Menge.

Beispiel:  4 kg Lärchensaatgut aus einer Partie (laut Preisliste 40 € je Kilo) wurden an drei verschiedenen Terminen geliefert (derselbe Verkäufer).

1. Einkauf: 1kg Lärche EZ 09 vom Lieferanten XY vom 01.04.2018, LS-Nummer 1/1 → Saatgutzertifikat 09e009s (für LS Nr. 1/1), Kosten: 100 €  (Mindestpreis)

2. Einkauf: 1kg Lärche EZ 09 vom Lieferanten XY vom 01.05.2018, LS-Nummer 2/2 → Saatgutzertifikat 09e009s (für LS Nr. 1/1 und 2/2), Kosten: keine (im Mindestpreis der 1. Ausstellung enthalten).

3. Einkauf: 2kg Lärche EZ 09 vom Lieferanten XY vom 01.06.2018, LS-Nummer 3/3 → Saatgutzertifikat 09e009s, Kosten: 60 €  (Mindestpreis von 100 € ist mit dem Einkauf von 2,5 kg Lärche ausgeschöpft).

Pflanzenzertifikate

Bei wiederholten Einkäufen aus einer Pflanzenpartie von demselben Lieferanten wird für den Antragsteller ein einziges Pflanzenzertifikat ausgestellt.

Bei jeder weiteren Lieferung wird die zertifizierte Pflanzenmenge entsprechend dem Lieferschein erhöht. Der Antragsteller erhält jedes Mal ein neu ausgestelltes Pflanzenzertifikat mit Auflistung der Lieferscheinnummern und die Rechnung für die eingekaufte Menge.

Dabei gilt: Ein Pflanzenzertifikat für einen Einkauf/mehrere Einkäufe mit der Gesamtmenge unter 100 000 Pflanzen benötigt keine Rückstellprobe.

Sobald die Menge von 100 000 Pflanzen aus einer Partie von demselben Lieferanten überschritten wird, benötigen wir eine Rückstellprobe (10 cm lange Seitentriebe oder Blätter von 100 verschiedenen Pflanzen).

Werden die Pflanzen an eine weitere Baumschule verkauft, benötigen wir eine Rückstellprobe.

⚠️  Bitte versenden Sie Ihre Pakete ausschließlich mit der deutschen Post (DHL). Wir bitten um vollständige Lieferungen.

Kontaktieren Sie uns

ISOGEN GmbH & Co. KG

an der Abteilung für Forstgenetik
Büsgenweg 2
D 37077 Göttingen

Dr. B. Hosius (Außenarbeiten / Geschäftsführung)

+49 172 83 67 161
bernhard.hosius@isogen.de

PD. Dr. L. Leinemann (Labore / Geschäftsführung)

+49 173 39 24 613
ludger.leinemann@isogen.de

Dr. O. Caré  &  Dr. J. Götz  (Genetik-Labor)

+49 173 231 3462     oliver.care@isogen.de

+49 157 7545 8223  jeremias.goetz@isogen.de

E. Hosius & L. Gause (Keimlabor / Fragen zur Zertifizierung)

+49 551 39 37100 und +49 172 860 5749

📞  +49 172 214 7195

​📠  +49 551 39 37101

✉️  labor@isogen.de

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